Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
§ 1 Maklervertrag
Mit dem Objektnachweis oder der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des Nachweises oder des dem angeführten Exposé zu entnehmenden Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachstehenden Bedingungen zustande.

§ 2 Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten, es ist nur für den Adressaten bestimmt. Das Angebot ist streng vertraulich. Jede Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, verpflichtet den Weitergebenden zur Leistung der Provision in voller Höhe, falls daraufhin ein Vertrag zwischen dem Dritten und dem von uns benannten Vermieter, Verpächter oder Verkäufer zustande kommt.

§ 3 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden.
Der Makler ist sowohl als Nachweismakler als auch als Vermittlungsmakler tätig.

§ 4 Provision
(1) Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald wir für das zustande kommen eines Vertragsabschlusses ursächlich oder mitursächlich sind; dies bedingt die Verpflichtung, uns sofort zu benachrichtigen, wenn und zu welchen Konditionen ein Vertrag bezüglich eines von uns angebotenen, nachgewiesenen oder vermittelten Objektes zustande gekommen ist. Dieser Provisionsanspruch erstreckt sich auch auf Verträge mit vergleichbarem wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Bei Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Vertrages ist die auf dem Angebot angegebene Provision, Hilfsweise die ortsübliche Provision vom Erwerber oder Mieter zu zahlen.
(3) Die Provision ist fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. bei Unterzeichnung eines nicht beurkundungspflichtigen Vertrages, zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungslegung. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich eventueller Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Bei gewerblichen Mietverträgen beträgt die Maklergebühr 3 Monatsmieten zzgl. ges. MwSt. und bei Wohnungsmietverträgen 2 Monatsmieten zzgl. ges. MwSt.

§ 5 Gleichwertigkeit
Dem Abschluß eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Übernahme von realen oder ideellen Teilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

§ 6 Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

§ 7 Haftung
Der Makler ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Er gibt nur ungeprüfte Mitteilungen weiter, für deren Richtigkeit er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsschluss selbst zu prüfen. Die im Exposé enthaltenen Angaben und die Objektbeschreibungen (insbesondere Maßangaben, Zustand der Bausubstanz, Verwertbarkeit und Wirtschaftlichkeit) beruhen auf Angaben des Verkäufers.

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(3) Erfüllungsort für die gegenseitigen Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers.
(4) Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers im Amtsgericht Zwickau.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften und die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt.

1 Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit und / oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des dem angeführten Exposé zu entnehmenden Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachstehenden Bedingungen zustande.
 
§ 2 Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten, es ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt, bei Zuwiderhandlung kann Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden.
 
§ 3 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten provisionspflichtig tätig zu werden.
 
§ 4 Provision
1) Mit Abschluß des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers in Höhe von 3% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht das vorliegende Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich eventueller Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc.
2) Die Honoraranforderung wird mit dem Abschluß des Kaufvertrages zur Zahlung fällig und ist bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages an den Makler auszuhändigen.
3) Der Anspruch auf eine Maklergebühr bei Mietverträgen entsteht durch Abschluß des Mietvertrages und wird dann sofort zur Zahlung fällig. Bei gewerblichen Mietverträgen beträgt die Maklergebühr 3 Monatsmieten zuzügl. gesetzl. MwSt. und bei Wohnungsmietverträgen 2 Monatsmieten zuzügl. gesetzl. MwSt.
 
§ 5 Gleichwertigkeit
Dem Abschluß eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übernahme von realen oder ideellen Teilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
 
§ 6 Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin u. auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
 
§ 7 Haftung
Die im Exposé enthaltenen Angaben und die Objektbeschreibungen (wie insbesondere Maßangaben, Zustand der Bausubstanz, Verwertbarkeit und Wirtschaftlichkeit) beruhen auf Angaben des Verkäufers. Für deren Richtigkeit übernimmt der Makler keine Haftung.
 
§ 8 Schlußbestimmungen
1) Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang.
2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
3) Erfüllungsort für die gegenseitigen Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers.
4) Gerichtsstand ist, soweit der Kaufinteressent Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt hat, der Sitz des Maklers im Amtsgericht Zwickau.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften und die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt