Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Maklervertrag Mit dem Objektnachweis oder der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des Nachweises oder des dem angeführten Exposé zu entnehmenden Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachstehenden Bedingungen zustande. § 2 Angebot § 3 Doppeltätigkeit § 4 Provision § 5 Gleichwertigkeit § 6 Beurkundung § 7 Haftung § 8 Schlussbestimmungen Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit und / oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des dem angeführten Exposé zu entnehmenden Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachstehenden Bedingungen zustande. |
§ 2 Angebot Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten, es ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt, bei Zuwiderhandlung kann Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden. |
§ 3 Doppeltätigkeit Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten provisionspflichtig tätig zu werden. |
§ 4 Provision 1) Mit Abschluß des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers in Höhe von 3% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht das vorliegende Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich eventueller Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. 2) Die Honoraranforderung wird mit dem Abschluß des Kaufvertrages zur Zahlung fällig und ist bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages an den Makler auszuhändigen. 3) Der Anspruch auf eine Maklergebühr bei Mietverträgen entsteht durch Abschluß des Mietvertrages und wird dann sofort zur Zahlung fällig. Bei gewerblichen Mietverträgen beträgt die Maklergebühr 3 Monatsmieten zuzügl. gesetzl. MwSt. und bei Wohnungsmietverträgen 2 Monatsmieten zuzügl. gesetzl. MwSt. |
§ 5 Gleichwertigkeit Dem Abschluß eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übernahme von realen oder ideellen Teilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. |
§ 6 Beurkundung Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin u. auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde. |
§ 7 Haftung Die im Exposé enthaltenen Angaben und die Objektbeschreibungen (wie insbesondere Maßangaben, Zustand der Bausubstanz, Verwertbarkeit und Wirtschaftlichkeit) beruhen auf Angaben des Verkäufers. Für deren Richtigkeit übernimmt der Makler keine Haftung. |
§ 8 Schlußbestimmungen 1) Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. 2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 3) Erfüllungsort für die gegenseitigen Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. 4) Gerichtsstand ist, soweit der Kaufinteressent Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt hat, der Sitz des Maklers im Amtsgericht Zwickau. 5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften und die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt |